In Rom Auftakt zur weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe
Dass ausgerechnet das Kolosseum in Rom, in dem einst blutige Kämpfe und Hinrichtungen stattfanden, zum Mahnmal gegen die Todesstrafe mutieren würde, ist eine ungeahnte Wendung in seiner Geschichte. In dem antiken Amphitheater wurde heute vor genau zehn Jahren zum ersten Mal ein Licht als symbolisches „Zeugnis des Lebens“ entzündet. Es entstand eine Art Lichterkette durch die Nachahmung von einer handvoll weiterer Städte, die ihre wichtigsten Gebäude beleuchteten. Die Botschaft sollte überall sichtbar sein: die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe!
Heute jährt sich die internationalen Kampagne „Cities for Life“ zum zehnten Mal. Eröffnet wurde sie bereits gestern Abend mit der festlichen Anstrahlung des Kolosseums. Innerhalb der nächsten 24 Stunden folgen dem Beispiel 1500 Städte auf der ganzen Welt, die höchste bisher erreichte Beteiligung. Zahlreiche Bürger strömten trotz Regen zur Kundgebung, die von Sant’Egidio vor dem Amphitheater organisiert wurde. Es war die Laiengemeinschaft, die 2002 den Impuls zur Gründung der „World Coalition“, dem Veranstalter der jährlichen Lichteraktion, gab. Heute gehören dieser Koalition 130 Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Verbände weltweit an. Sant’Egidio mit ihrem Gründer und aktuellen Minister für internationale Zusammenarbeit, Andrea Riccardi, eröffnete auch vergangenen Dienstag den VII. internationalen Kongress, auf der Justizminister aus verschiedenen Ländern und ehemalige Häftlinge, die dem Todestrakt entronnen sind, gesprochen haben.
Die katholische Gemeinschaft Sant’Egidio, nach ihrem Hauptsitz „UN von Trastevere“ genannt, steht bereits seit den 90ziger Jahren an vorderster Front im Kampf gegen Folter und Todesstrafe. Ihr ersten konkreten Aktionen bestanden in Seelsorge und Rechtsbeistand von zum Tode Verurteilten. Seit 1998 hat Sant’Egidio mit Amnystie International fünf Millionen Unterschriften gegen die Todesstrafe gesammelt und den Vereinten Nationen übergeben. Seit 2004 laden sie regelmäßig Justizminister aus aller Welt zu Konferenzen ein, wo über zweifelhaften Sinn und Zweck der Kapitalstrafe diskutiert wird. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und somit wachsender Druck auf die Regierenden zeigt zunehmenden Erfolg. Während noch 1969 143 Länder die Todesstrafe praktizierten und nur 58 diese abgeschafft hatten, ist heute das Verhältnis umgekehrt: Es sind „nur“ noch eine Minderheit von 55 Staaten mit der Kapitalstrafe. Dank der Initiative haben gerade im letzten Jahrzehnt über 30 Länder diese aus der Verfassung gestrichen oder ein Moratorium eingelegt. So hat die EU die Abschaffung zur Aufnahmebedingung neuer Mitgliedsstaaten gemacht. Auf dem europäischen Kontinent ist nur noch das autoritäre Weißrussland mit der Todesstrafe geblieben.
Den unrühmlichen Hinrichtungsrekord führt nach wie vor China mit schätzungsweise 5.000 im Jahr. An zweiter Stelle steht der Iran mit 360 Vollstreckungen, gefolgt von Saudi-Arabien (82) und Irak (68).
Während wir Europäer die Tötung durch den Staat längst als menschenunwürdig und mittelalterlich empfinden und sogar über die Abschaffung lebenslanger Haft debattiert wird, so fällt der Blick unweigerlich auf unsere „amerikanischen Vetter“. Trotz vorbildlicher Demokratie und modernster Gesellschaft halten weiterhin viele US-Staaten an der Kapitalstrafe zur Abschreckung und Sühne fest. Hochburgen sind Texas, Oklahoma und Virginia. 2011 wurden 78 Straftäter zum Tode verurteilt und 46 Exekutionen ausgeführt. So haben sich kürzlich die Amerikaner gemeinsam mit 38 weiteren Staaten im Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung gegen eine Resolution gewendet, die die Abschaffung des justizförmigen Umbringens in der ganzen Welt fordert. Dennoch ist die Tendenz in den USA rückläufig, wie die Organisation „Death Penalty Information Center“ in Washington letztes Jahr bekannt gab. Im Jahr 1996 gab es noch 315 Hinrichtungen. So feiert man heute in Rom die Abschaffung der Todesstrafe in Connecticut, dem fünften US-Staat in den vergangen fünf Jahren (2007 New Jersey; 2008 New Mexico; 2010 New York; 2011 Illinois).
Die Todesstrafe ist die früheste kodifizierte Strafart für Mord und Ehebruch (2100 v. Chr.). Sie geht aus der Blutrache der archaischen Sippen hervor und beruht auf dem Prinzip des ius talionis. Diese Recht sucht die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Tat und Sühne. Es wurde auch in der altjüdischen Gesellschaft angewandt, wie der alttestamentliche Spruch „Auge um Auge“ bekundet. Dieser war keine Aufforderung zur Vergeltung, sondern zur „Zahlung von Schadensersatz“ an die Angehörigen des Opfers. Eine rationale Kritik des Sühnestrafrechts formulierte erst der Italiener Cesare Beccaria 1764 im Zeitalter der Aufklärung. Auf italienischem Territorium wurde dann 22 Jahre später auch erstmals die Todesstrafe in einem Staat gesetzlich abgeschafft. Am 30. November 1786 proklamierte der habsburgische Großherzog Pietro Leopoldo von der Toskana Folter und Todesstrafe als unzulässig. Daran soll das Datum für die Aktion „Cities for Life“ erinnern.
Heute noch werden in abgelegenen Regionen in Albanien (geregelt im Kanun) und Süditalien (Vendetta in Kalabrien und Sizilien) Formen der archaischen Blutrache praktiziert, selbst wenn diese ungesetzlich ist. Auf dem alten Talionsprinzip beruhen auch nach wie vor die neuzeitlichen Strafzwecktheorien der Befürworter der Todesstrafe. Hingegen belegen jüngere Untersuchungen, dass die Todesstrafe nicht abschreckend wirkt, sondern das Gewaltpotential der Gesellschaft erhöht. Auch sind zum Beispiel in den USA die Haft- und Gerichtskosten für zum Tode Verurteilte höher als für lebenslängliche Gefängnisstrafe. Als wichtigstes Argument ihrer heutigen Gegner gelten aber ethische Prinzipien: Das Recht auf Leben darf der Staat dem Täter auch im Falle eines schweren Verbrechens nicht nehmen!
„Wenn der Staat im Namen der Gemeinschaft tötet, stellt er die Gemeinschaft auf dasselbe Niveau wie den Täter“, so Mario Marazziti, Sprecher von Sant’Egidio und Vizepräsident von World Coalition auf dem Kongress am Dienstag. Dass die Kapitalstrafe wenig mit Gerechtigkeit zu tun hat, würde die Statistik in den USA selbst beweisen. Unter den bisherigen 15.978 Exekutierten gab es nur 30 Weiße, die des Mordes an einem Farbigen angeklagt waren. Die restlichen 15.948 Verurteilten waren verschiedener ethnischer Herkunft, aber vorwiegend Farbige. Die meisten Urteile wurden im Falle von Mord an einem Weißen verhängt.